:Full-Service Rechnungswesen

Die Erstellung der Finanzbuchführung bedeutet für Sie und Ihr Unternehmen die Einhaltung zahlreicher Regeln, Termine und Fristen. Bei unserem Full-Service im Bereich Rechnungswesen übertragen Sie diese Aufgaben [736 KB] einfach an uns und wir kümmern uns um alle Belange.

Nach Abgabe Ihrer geordneten Belegsammlung, der sogenannten Buchführungsbelege, erhalten Sie diese nach einer zu vereinbarenden Bearbeitungszeit wieder zurück - zusammen mit einem auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenden Auswertungspaket.

Unser Angebot - Ihr Vorteil

Unser Full-Service Rechnungswesen bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • zeitnahe und kompetente Erfüllung gesetzlicher Pflichten
  • kein Bereithalten von spezieller Software oder geschulten Personals in Ihrem Unternehmen
  • direkter Zugriff auf Ihre Daten durch unsere Kanzlei und somit sofortige, anlassbezogene Beratung
  • ein Ansprechpartner in unserer Kanzlei für Sie und Ihre Mitarbeiter
  • Bereitstellung von Auswertungen, abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse
  • kein Ausfallrisiko, da die Finanzbuchführung durch unsere Kanzlei erfolgt

Leistungsbeschreibung

Folgende Auswertungen bieten wir Ihnen als Standard:

Betriebswirtschaftliche Auswertungen
Mit den Betriebswirtschaftlichen Auswertungen geben wir Ihnen einen komprimierten Überblick über die Entwicklung Ihrer Umsätze, Kosten sowie des Gewinns sowohl der laufenden Abrechnungsperiode als auch der über das Jahr hinweg aufgelaufenen Werte.
Optional:

  • Vorjahresvergleich
  • Soll-Ist-Vergleich
  • Wertenachweis
  • Zeitreihe zu den betriebswirtschaftlichen Daten

Summen- und Saldenliste
Die Summen- und Saldenliste enthält in tabellarischer Form die Salden auf den einzelnen Konten Ihrer Finanzbuchführung.
Optional:

  • Zeitreihe zu den Summen und Salden

Umsatzsteuervoranmeldung
Mittels der Umsatzsteuervoranmeldung kommen Sie Ihrer gesetzlichen Pflicht zur Meldung Ihrer monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuerwerte bei der Finanzbehörde nach.

Sie möchten unseren Full-Service nutzen?

Dann schließen wir mit Ihnen einen Beratungsvertrag ab, der alle zu vereinbarenden Leistungen umfasst. Für die anfallenden Arbeiten berechnen wir Ihnen, in Abhängigkeit vom Aufwand, einen festen Stundensatz. Optional können wir auch eine Aufwandspauschale vereinbaren.

Bitte beachten Sie bei der Inanspruchnahme des Full-Service:
Durch die externe Bearbeitung der Buchführungsbelege haben Sie für die Zeit der Bearbeitung in unserer Kanzlei keinen direkten Zugriff auf Ihre Belege. Alternativ bietet sich die Möglichkeit einer Buchführung mit digitalen Belegen. Sprechen Sie uns an!

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