:Aktuelles
Hier erfahren Sie Neuigkeiten aus der Kanzlei und werden über aktuelle steuerliche Änderungen informiert.
Ein guter Grund hier regelmässig vorbeizuschauen.
Newsticker
Anwendung neuer BFH-Entscheidungen
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.
FAQ „Corona“ (Steuern)
Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder FAQs (Frequently Asked Questions, deutsch: häufig gestellte Fragen) ausgearbeitet, die den von der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen einen Überblick über die steuerlichen Erleichterungen geben sollen. Die Ausführungen gelten als allgemeine Hinweise im Umgang mit den sich insoweit aufdrängenden Fragestellungen und werden regelmäßig aktualisiert.
Übermittlung von Root- und Intermediate-Zertifikaten aufgrund der BSI TR-03145 Teil 5
Das BMF-Schreiben legt die Vorgaben für die Übermittlung von Root- und Intermediate-Zertifikaten an das BMF fest.
Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung der Technischen Richtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV--Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen eine neue Technische Richtlinie erstellt.
Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 15 Buchstabe b Umsatzsteuergesetz (UStG) für Umsätze aus der Aufnahme und Verpflegung von Begleitpersonen und der Verpflegung von Mitarbeitern; Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 16. Dezember 2015, XI R 52/13
entsprechend BMF-Schreiben vom 24. März 2023 - III C 3 - S 7171/19/10002 :001 (2023/0300307) -
Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit einem Versorgungsausgleich nach § 10 Absatz 1a Nummer 3 und 4 Einkommensteuergesetz (EStG) sowie § 22 Nummer 1a EStG
Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten und Gebietskörperschaften (aktuelle Ergebnisse)
Die monatlichen Steuereinnahmen – von den aktuellen Ergebnissen bis zum Jahr 2013 – finden Sie hier als Downloads.
Diskussionsentwurf zur Umsetzung der globalen effektiven Mindestbesteuerung in Deutschland
Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Diskussionsentwurf zur Umsetzung der globalen effektiven Mindestbesteuerung in Deutschland veröffentlicht. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 21. April 2023.
Fragen und Antworten zur globalen Mindestbesteuerung
In unseren FAQ beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zu einer der größten Reformen der internationalen Besteuerung von Unternehmen.
Gesetz für die Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz - MinBestRL-UmsG)
Der Diskussionsentwurf enthält in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates vom 15. Dezember 2022 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union, ABl. L 328 vom 22. Dezember 2022, Seite 1, berichtigt in ABl. L 13 vom 16. Januar 2023, Seite 9 (Mindestbesteuerungsrichtlinie - MinBestRL), alle notwendigen Elemente für die Anwendung der Nachversteuerungsvorschriften ab dem 31. Dezember 2023 in einem neu eingeführten Mindeststeuergesetz (MinStG).
Gemeinsame Erklärung der zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland und der zuständigen Behörde der Vereinigten Staaten von Amerika über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für 2021 beginnende Wirtschaftsjahre
Hierzu: BMF-Schreiben vom 16. März 2023 - IV B 6 - S 1315/19/10050 :007; 2023/0275569 -
Übergangsregelung für den Einsatz der TSE Version 1 der Firma cv cryptovision GmbH, vertrieben unter dem Namen D-TRUST TSE-Modul; Verlängerung und Ausdehnung der Übergangsregelung
Durch das BMF-Schreiben wird die Übergangsregelung für den Einsatz der TSE Version 1 der Firma cv cryptovision GmbH, vertrieben unter dem Namen D-TRUST TSE-Modul verlängert und ausgedehnt.
Umsatzsteuer; Anwendungsfragen des § 2b UStG in Zusammenhang mit dem Friedhofs- und Bestattungswesen
Hierzu: BMF-Schreiben vom 14. März 2023.
Spenden für technische Hilfe zur Reparatur kriegsbeschädigter Infrastruktur in der Ukraine
In Ergänzung des BMF-Schreibens vom 17. März 2022, Bundessteuerblatt Teil Eins (BStBl I) Seite 330, zu steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten wird ...
Anwendung von BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder; BMF-Schreiben und gleich lautende Erlasse, die bis zum 9. März 2023 ergangen sind
Neues Amtliches Handbuch zur Grundsteuer ist online
Die Reform der Grundsteuer und der Bewertung von Grundbesitz stellt diesen Steuerbereich auf vollständig neue Grundlagen. Das Bundesministerium der Finanzen hat deshalb alle wesentlichen Informationen zum Thema in einem neuen Handbuch zusammengestellt. Dieses ist ab sofort auch in digitaler Form verfügbar.
Umsatzsteuer-Umrechnungskurse, monatlich fortgeschriebene Übersicht der Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2023
Fortgeschriebene Übersicht für das Jahr 2023 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse
Lindner und Füracker: Belege für Steuererklärung digital hochladen, sammeln und sortieren
Neue App „MeinELSTER+“: Steuerklärung noch schneller und komfortabler erledigen // Texterkennung extrahiert für Steuererklärung relevante Werte // Datenschutz voll gewährleistet
Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien
Das Erdbeben in der türkisch-syrischen Grenzregion hat sehr großes menschliches Leid und massive Schäden an der Infrastruktur verursacht. Zur Unterstützung der Betroffenen in der Türkei und in Syrien sind Verwaltungserleichterungen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder in diesem Schreiben zusammengefasst. Sie gelten für Maßnahmen, die vom 6. Februar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 durchgeführt werden.