:Aktuelles
Hier erfahren Sie Neuigkeiten aus der Kanzlei und werden über aktuelle steuerliche Änderungen informiert.
Ein guter Grund hier regelmässig vorbeizuschauen.
Newsticker
Anwendung neuer BFH-Entscheidungen
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.
Monatlich fortgeschriebene Übersicht Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2026
Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Mit BMF-Schreiben vom 27. Februar 2026 wurden Regelungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 122a geändert.
BMF-Schreiben zu den Anwendungsfragen zu § 55 Absatz 4 Insolvenzordnung (InsO)
Änderung des BMF-Schreibens vom 11. Januar 2022 (BStBl I S. 116) und des BMF-Schreibens vom 20. Mai 2015 (BStBl I S. 476), ergänzt durch BMF-Schreiben vom 18. November 2015 (BStBl I S. 886)
Auskunft über den steuerfreien Anteil einer deutschen Rente i.S.d. Nummer 14 Buchstabe e Ziffer i des Protokolls zum deutsch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 18. Oktober 1989
Nach Nummer 14 Buchstabe e Ziffer i des Protokolls zum Abkommen vom 18. Oktober 1989 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung werden Ruhegehälter und alle anderen wiederkehrenden oder einmaligen Bezüge, die in Italien ansässigen italienischen Staatsangehörigen aufgrund der Sozialversicherungsgesetzgebung Deutschlands gezahlt werden, ausschließlich in Italien besteuert; die italienische Steuer darf dabei jedoch nur auf den Betrag erhoben werden, der nach deutschem Steuerrecht zu besteuern wäre. ...
Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Mit dem BMF-Schreiben werden zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts aktualisierte Vordruckmuster bereitgestellt.
Hinweise auf die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung (§ 5 Absatz 2 Satz 2 BpO 2000)
Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind der Prüfungsanordnung (§ 196 AO) die anliegenden aktualisierten Hinweise beizufügen.
Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten und Gebietskörperschaften (aktuelle Ergebnisse)
Die monatlichen Steuereinnahmen – von den aktuellen Ergebnissen bis zum Jahr 2013 – finden Sie hier als Downloads.
Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung)
Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden (§ 7 Absatz 4 bis 5b Einkommensteuergesetz) ist es in der Praxis häufig erforderlich, einen Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück auf das Gebäude, das der Abnutzung unterliegt, sowie den nicht abnutzbaren Grund und Boden aufzuteilen. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück nicht nach der sogenannten Restwertmethode, sondern nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden einerseits sowie das Gebäude andererseits aufzuteilen (vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 86/97, BStBl II 2001, 183). Die obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern stellen eine Arbeitshilfe zur Verfügung, die es unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung ermöglicht, in einem typisierten Verfahren entweder eine Kaufpreisaufteilung selbst vorzunehmen oder die Plausibilität einer vorliegenden Kaufpreisaufteilung zu prüfen. Zusätzlich steht eine Anleitung für die Berechnung zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises zur Verfügung.
Erleichterung für Familien: Kindergeld soll ohne Antrag ausgezahlt werden
Die Bundesregierung möchte bürokratische Hürden für Familien abbauen und plant, dass das Kindergeld künftig nach der Geburt eines Kindes antragslos ausgezahlt werden soll. Das ist eine große Entlastung für Familien in der Zeit nach der Geburt, ein wichtiger Baustein für Bürokratieabbau und ein weiterer Schritt hin zu einem modernen Staat.
Konsultationsvereinbarung bezüglich Rentenzahlungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sowie Rentenzahlungen einer kommunalen oder kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtung nach dem deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen
Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des DBA-Österreich bezüglich der Besteuerung von Rentenzahlungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sowie Rentenzahlungen einer kommunalen oder kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtung haben die zuständigen Behörden gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 DBA-Österreich die folgende Konsultationsvereinbarung abgeschlossen: ...
Save the date: Siebtes Steuerforum der Finanzverwaltung
Am 15. und 16. September 2026 wird das nunmehr siebte Steuerforum der Finanzverwaltung im Matthias-Erzberger-Saal im Bundesfinanzministerium in Berlin stattfinden.
Fragen und Antworten zur globalen Mindestbesteuerung
Was wird bei der Unternehmensbesteuerung konkret geändert? Welche Unternehmen sind betroffen? Und wie wird sichergestellt, dass die Mindeststeuer tatsächlich bezahlt wird? In unseren FAQ beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zu einer der größten Reformen der internationalen Besteuerung von Unternehmen.
Auf dem Weg zu einer fairen internationalen Besteuerung
Die Verhandlungen zur Zwei-Säulen-Lösung der OECD kommen voran. Deutschland setzt sich dabei für einfach handhabbare und bürokratiearme Lösungen ein. Damit schaffen wir Wettbewerbsgleichheit und stärken den deutschen Wirtschaftsstandort.
Entwurf eines BMF-Schreibens zu den Grundsätzen der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff und die -begründung im innerstaatlichen und internationalen Steuerrecht
Mit BMF-Schreiben vom 13. Februar 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen den Entwurf eines BMF-Schreibens zu den Grundsätzen der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff und die -begründung im innerstaatlichen und internationalen Steuerrecht an bestimmte Verbände versandt. Ihnen und der interessierten Fachöffentlichkeit wird bis zum 13. März 2026 Gelegenheit zur Stellungnahme (per E-Mail an IVB2@bmf.bund.de) zu diesem Entwurf gegeben.
Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) – Übersicht über die 15 Aktionspunkte
Das gemeinsame Projekt der OECD und G20 gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung multinationaler Unternehmen („Base Erosion and Profit Shifting - BEPS“) und seine Ergebnisse aus 2015 stellen einen Meilenstein in der internationalen Steuerpolitik dar. Noch nie hat es eine so enge Verständigung über internationale Besteuerungsstandards gegeben.
Das BEPS-MLI: Wichtiges Element des BEPS-Projekts der OECD
Das Mehrseitige Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-MLI) wurde am 7. Juni 2017 von der Bundesrepublik Deutschland zusammen mit 67 anderen Staaten und Gebieten in Paris unterzeichnet. Das Übereinkommen haben bereits über 100 Staaten und Gebiete unterzeichnet.
Fragen und Antworten zum BEPS-Projekt
Was ist das BEPS-Projekt? Wer ist daran beteiligt? Welche Rolle spielt Deutschland dabei? Welche Maßnahmen zur Abwehr von Steuervermeidung wurden bereits ergriffen? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen hier.
Rentenbesteuerung: Eine Frage der Gerechtigkeit
Wer zahlt wie viel für seine Rente? Ausgehend von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 wurde die Besteuerung der Altersbezüge seit 2005 mit dem Alterseinkünftegesetz neu geregelt.
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes
Mit diesem Gesetz wird es der Familienkasse ermöglicht, nach der Geburt eines Kindes steuerrechtliches Kindergeld auch ohne Antrag auszuzahlen. Diese Möglichkeit zur antragslosen Kindergeldgewährung soll die Familienkasse nutzen, wenn alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind, keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und eine Kontoverbindung bekannt ist. Das Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, ohne das zusätzliche Risiko ungerechtfertigter Auszahlungen einzugehen.