:Aktuelles
Hier erfahren Sie Neuigkeiten aus der Kanzlei und werden über aktuelle steuerliche Änderungen informiert.
Ein guter Grund hier regelmässig vorbeizuschauen.
Newsticker
Anwendung neuer BFH-Entscheidungen
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.
Neue digitale Amtliche Handbücher sind online
Ab sofort ist die aktuelle Ausgabe des Amtlichen Lohnsteuer-Handbuchs und die aktuelle Ausgabe des Amtlichen Einkommensteuer-Handbuchs in digitaler Form verfügbar.
Rahmenkonzept für eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode haben die Regierungsparteien vereinbart: „Wir modernisieren das Recht der Genossenschaften und wollen eine neue, eigenständige Rechtsform „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ einführen. Merkmale dieser Rechtsform sind die unabänderliche Vermögensbindung und die Teilhabe nach mitgliedschaftlicher Logik ohne steuerliche Privilegierungen oder Diskriminierungen.“ (Zeilen 2816–2819). Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie das Bundesministerium der Finanzen schlagen hierfür gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Rahmenpunkte zu den Grundlagen einer „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ vor. ...
Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als tauschähnlicher Umsatz
Steuern
Ob beim Einkaufen, an der Zapfsäule, beim Biertrinken oder Heizen – jeder zahlt Steuern. Sie sind die wichtigste Einnahmequelle des Staates. Jeder eingenommene Steuer-Euro fließt in die Gesamtmasse des Staatshaushalts, aus dem die Ausgaben für das Gemeinwohl finanziert werden. Erfahren Sie mehr über die Steuereinnahmen und wie diese verwendet werden.
Monatlich fortgeschriebene Übersicht Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2026
Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Mit BMF-Schreiben vom 27. Februar 2026 wurden Regelungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 122a geändert.
BMF-Schreiben zu den Anwendungsfragen zu § 55 Absatz 4 Insolvenzordnung (InsO)
Änderung des BMF-Schreibens vom 11. Januar 2022 (BStBl I S. 116) und des BMF-Schreibens vom 20. Mai 2015 (BStBl I S. 476), ergänzt durch BMF-Schreiben vom 18. November 2015 (BStBl I S. 886)
Auskunft über den steuerfreien Anteil einer deutschen Rente i.S.d. Nummer 14 Buchstabe e Ziffer i des Protokolls zum deutsch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 18. Oktober 1989
Nach Nummer 14 Buchstabe e Ziffer i des Protokolls zum Abkommen vom 18. Oktober 1989 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung werden Ruhegehälter und alle anderen wiederkehrenden oder einmaligen Bezüge, die in Italien ansässigen italienischen Staatsangehörigen aufgrund der Sozialversicherungsgesetzgebung Deutschlands gezahlt werden, ausschließlich in Italien besteuert; die italienische Steuer darf dabei jedoch nur auf den Betrag erhoben werden, der nach deutschem Steuerrecht zu besteuern wäre. ...
Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Mit dem BMF-Schreiben werden zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts aktualisierte Vordruckmuster bereitgestellt.
Hinweise auf die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung (§ 5 Absatz 2 Satz 2 BpO 2000)
Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind der Prüfungsanordnung (§ 196 AO) die anliegenden aktualisierten Hinweise beizufügen.
Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten und Gebietskörperschaften (aktuelle Ergebnisse)
Die monatlichen Steuereinnahmen – von den aktuellen Ergebnissen bis zum Jahr 2013 – finden Sie hier als Downloads.
Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung)
Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden (§ 7 Absatz 4 bis 5b Einkommensteuergesetz) ist es in der Praxis häufig erforderlich, einen Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück auf das Gebäude, das der Abnutzung unterliegt, sowie den nicht abnutzbaren Grund und Boden aufzuteilen. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück nicht nach der sogenannten Restwertmethode, sondern nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden einerseits sowie das Gebäude andererseits aufzuteilen (vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 86/97, BStBl II 2001, 183). Die obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern stellen eine Arbeitshilfe zur Verfügung, die es unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung ermöglicht, in einem typisierten Verfahren entweder eine Kaufpreisaufteilung selbst vorzunehmen oder die Plausibilität einer vorliegenden Kaufpreisaufteilung zu prüfen. Zusätzlich steht eine Anleitung für die Berechnung zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises zur Verfügung.
Erleichterung für Familien: Kindergeld soll ohne Antrag ausgezahlt werden
Die Bundesregierung möchte bürokratische Hürden für Familien abbauen und plant, dass das Kindergeld künftig nach der Geburt eines Kindes antragslos ausgezahlt werden soll. Das ist eine große Entlastung für Familien in der Zeit nach der Geburt, ein wichtiger Baustein für Bürokratieabbau und ein weiterer Schritt hin zu einem modernen Staat.
Konsultationsvereinbarung bezüglich Rentenzahlungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sowie Rentenzahlungen einer kommunalen oder kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtung nach dem deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen
Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des DBA-Österreich bezüglich der Besteuerung von Rentenzahlungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sowie Rentenzahlungen einer kommunalen oder kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtung haben die zuständigen Behörden gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 DBA-Österreich die folgende Konsultationsvereinbarung abgeschlossen: ...
Fragen und Antworten zu den steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
Der russische Angriffskrieg bringt den Menschen in der Ukraine Zerstörung, Tod und Vertreibung. Die vielen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erfahren in Deutschland die persönliche und finanzielle Unterstützung der Bevölkerung und der Unternehmen. Die humanitäre Unterstützung der im Krisengebiet bleibenden Bevölkerung hilft der Demokratie in der Ukraine. Die mit den Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. März 2022 (Bundessteuerblatt Teil I Seite 330), vom 31. März 2022 (Bundessteuerblatt Teil I Seite 345)), vom 7. Juni 2022 ( Bundessteuerblatt Teil I Seite 923) sowie vom 13. März 2023 (Bundessteuerblatt Teil I Seite 404) veröffentlichten Maßnahmen schaffen bundesweit Rechtssicherheit für die sich in dieser humanitären Katastrophe Engagierenden. Die Schreiben wurden mit BMF-Schreiben vom 4. Dezember 2025 (Bundessteuerblatt Teil I Seite 2048) und vom 5. Dezember 2025 (Bundessteuerblatt Teil I Seite 2061) bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Die folgenden FAQ geben einen kurzen Überblick über die näheren Einzelheiten. Die Ausführungen gelten als allgemeine Hinweise. Die Entscheidung im steuerlichen Einzelfall trifft das zuständige Finanzamt. Anpassungen aufgrund aktueller Entwicklungen werden stetig in das Dokument aufgenommen.
Save the date: Siebtes Steuerforum der Finanzverwaltung
Am 15. und 16. September 2026 wird das nunmehr siebte Steuerforum der Finanzverwaltung im Matthias-Erzberger-Saal im Bundesfinanzministerium in Berlin stattfinden.
Fragen und Antworten zur globalen Mindestbesteuerung
Was wird bei der Unternehmensbesteuerung konkret geändert? Welche Unternehmen sind betroffen? Und wie wird sichergestellt, dass die Mindeststeuer tatsächlich bezahlt wird? In unseren FAQ beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zu einer der größten Reformen der internationalen Besteuerung von Unternehmen.
Auf dem Weg zu einer fairen internationalen Besteuerung
Die Verhandlungen zur Zwei-Säulen-Lösung der OECD kommen voran. Deutschland setzt sich dabei für einfach handhabbare und bürokratiearme Lösungen ein. Damit schaffen wir Wettbewerbsgleichheit und stärken den deutschen Wirtschaftsstandort.
Entwurf eines BMF-Schreibens zu den Grundsätzen der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff und die -begründung im innerstaatlichen und internationalen Steuerrecht
Mit BMF-Schreiben vom 13. Februar 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen den Entwurf eines BMF-Schreibens zu den Grundsätzen der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff und die -begründung im innerstaatlichen und internationalen Steuerrecht an bestimmte Verbände versandt. Ihnen und der interessierten Fachöffentlichkeit wird bis zum 13. März 2026 Gelegenheit zur Stellungnahme (per E-Mail an IVB2@bmf.bund.de) zu diesem Entwurf gegeben.